Im Juli 2025 treten in Deutschland bedeutende Änderungen im Bereich der sozialen Sicherung in Kraft, die sowohl Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes als auch Rentnerinnen und Rentner betreffen. Neben finanziellen Anpassungen wird ein neuer Standard für die digitale Kommunikation mit dem Jobcenter eingeführt.
Wesentliche Informationen für Leistungsberechtigte:
Keine E-Mails mehr an das Jobcenter
Ab dem 1. Juli 2025 nehmen die Jobcenter bundesweit – einschließlich in NRW – keine Mitteilungen oder Dokumente per E-Mail mehr entgegen. Grund dafür sind:
- Anforderungen an den Datenschutz (DSGVO),
- der Umstieg auf eine verschlüsselte digitale Kommunikation.
Künftig müssen alle Anfragen, Unterlagen, Nachweise etc. ausschließlich über das offizielle Portal jobcenter.digital übermittelt werden.
Funktionsweise:
- Registrierung oder Anmeldung auf dem Portal.
- Nutzung des Postfachservice zur Übermittlung von Nachrichten oder Dokumenten.
- Empfang von Versandbestätigungen, Antworten und Verlauf der Kommunikation.
- Alternativ steht die mobile Anwendung Jobcenter-App zur Verfügung.
Sanktionen für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger
Ab Januar 2025: Bei Weigerung zur Teilnahme an Maßnahmen oder Pflichtverletzungen kann die Leistung bis zu 30 % für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten gekürzt werden. Die zumutbare Pendelzeit zur Arbeit wird auf bis zu 3 Stunden pro Tag erhöht.
Änderungen beim Schonvermögen
Ab 2025 wird der Karenzzeitraum für das Schonvermögen von 12 auf 6 Monate verkürzt.
Nach Ablauf dieser 6 Monate:
- prüft das Jobcenter das vorhandene Vermögen,
- bei Überschreitung der Freibeträge müssen zunächst eigene Mittel eingesetzt werden, bevor staatliche Leistungen gewährt werden.
Freibeträge im Überblick (Stand 2025): bis zu 40.000 € für die antragstellende Person, 15.000 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Nach Ablauf der Karenzzeit gilt in der Regel ein Freibetrag von 15.000 € pro Person.
Das bedeutet, dass Ihre Ersparnisse früher bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt werden.
Bonus für Erwerbstätigkeit Es wird ein Bonus von 1.000 € eingeführt für Personen, die seit mindestens 6 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und insgesamt mindestens 12 Monate Versicherungszeiten nachweisen können. Über den Link
Autorin der Zusammenstellung: Anastasiia Malyshenko
Wir haben vor kurzem unsere Domain zu refugeesconnect.de geändert. Hier bieten wir Geflüchteten weiterhin wie gewohnt Angebote zu den wichtigsten Themen.
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