Am 10. Juli 2026 wird sich der Bundesrat mit einem Verordnungsentwurf befassen, der die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland künftig erleichtern könnte. Hintergrund ist die geplante Aufnahme der Ukraine in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Grundlage des Vorhabens ist die Bundesrats-Drucksache 318/26, die sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet.
Beratung im Bundesrat
Bevor der Bundesrat über den Verordnungsentwurf entscheidet, wird dieser zunächst im Verkehrsausschuss beraten. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für die Länder, die anschließend in die Plenarberatung einfließt.
Die abschließende Beratung ist für die 1067. Plenarsitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026 vorgesehen. Der Verordnungsentwurf ist dort als TOP 69 auf der Tagesordnung aufgeführt.
Was soll sich ändern?
Nach dem vorliegenden Entwurf soll die Ukraine in die Anlage 11 FeV aufgenommen werden. Diese Anlage enthält Staaten, deren Fahrerlaubnisse unter bestimmten Voraussetzungen ohne vollständiges Fahrerlaubnisverfahren in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden können.
Die konkrete Ausgestaltung – insbesondere für welche Fahrerlaubnisklassen Erleichterungen gelten und ob theoretische oder praktische Prüfungen erforderlich sein werden – ergibt sich erst aus der endgültigen Fassung der Verordnung.
Bedeutung für ukrainische Staatsangehörige
Für viele Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Deutschland leben und arbeiten, hätte die geplante Änderung erhebliche praktische Bedeutung. Eine vereinfachte Umschreibung der Fahrerlaubnis könnte den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und den Verwaltungsaufwand für Betroffene deutlich reduzieren.
Noch keine endgültige Entscheidung.
Eine abschließende Entscheidung liegt derzeit nicht vor. Der Verordnungsentwurf befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Erst nach der Beratung und Zustimmung des Bundesrates sowie der anschließenden Verkündung können die vorgesehenen Änderungen in Kraft treten.
Bis dahin gelten die derzeitigen Vorschriften zum Umtausch ausländischer Fahrerlaubnisse unverändert weiter.
Offizielle Quellen
Autorin der Zusammenstellung : Anastasiia Malyshenko