Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Land nur dann als sicher eingestuft werden kann, wenn dort alle Menschen ausreichend geschützt und sicher sind. Dabei hat der Gerichtshof den Ländern der Europäischen Union die Entscheidung überlassen, welche Länder sie als sicher einstufen wollen. Sie müssen allerdings ihre Informationsquellen offenlegen, damit diese Einstufung vor Gericht nachträglich überprüft werden kann.
Europäischer Gerichtshof zur Einstufung der sicheren Länder