Am 16. September 2025 verabschiedete der Rat der EU Empfehlungen, die einen schrittweisen Ausstieg aus dem vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine vorsehen, die infolge der russischen Invasion in die EU geflüchtet sind. (consilium.europa.eu)
Die wichtigsten Punkte:
1. Übergang zu anderen Aufenthaltstiteln.
Geflüchtete sollen nationale Aufenthaltstitel auf Grundlage von Arbeit, Studium oder Familiennachzug beantragen können. Auch EU-Regelungen für hochqualifizierte Beschäftigte stehen offen.
2. Freiwillige Rückkehr unterstützen.
Geplant sind Informationsreisen in die Ukraine und Programme für nachhaltige Reintegration.
3. Informationszentren (“Unity Hubs”).
In den Mitgliedstaaten sollen Beratungsstellen eingerichtet werden, die bei Jobsuche, Dokumenten oder Rückkehrplanung helfen.
4. Laufzeit.
Der vorübergehende Schutz bleibt bis zum 4. März 2027 bestehen, solange eine sichere Rückkehr nicht möglich ist.
Autorin der Zusammenstellung
Anastasiia Malyshenko