Offizielle Erläuterung zum Wechsel vom §24 AufenthG in andere Aufenthaltstitel
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat in seinem Schreiben vom 8. Oktober 2024 wichtige Hinweise zum Wechsel des Aufenthaltsstatus für Personen mit vorübergehendem Schutz gemäß §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) veröffentlicht.
Im Dokument wird klargestellt:
- Ein sicherer Wechsel von §24 AufenthG in einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung (z. B. §18a, §16b AufenthG) ist möglich;
- Eine Rückkehr zu §24 AufenthG bleibt im Falle eines Arbeitsplatzverlusts oder Ausbildungsabbruchs unter Fortbestehen des temporären Schutzes möglich;
- Der Anspruch auf Sozialleistungen bleibt auch während der Gültigkeit einer Fiktionsbescheinigung bestehen;
- Die Ausländerbehörden werden ausdrücklich dazu aufgefordert, Betroffene über diese Rechte aktiv zu informieren und flexibel zu handeln.
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