Am 26. Juni 2026 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz für aus der Ukraine geflüchtete Menschen um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Ziel ist es, weiterhin Rechtssicherheit und Stabilität für mehr als 4,4 Millionen Menschen zu gewährleisten, die aufgrund des russischen Angriffskrieges Schutz in der Europäischen Union gefunden haben.

Gleichzeitig enthält der Vorschlag einen neuen Ansatz für Personen, die erst nach Inkrafttreten der neuen Regelung in die EU einreisen. Nach dem Vorschlag soll der vorübergehende Schutz grundsätzlich nicht neu ankommenden Personen gewährt werden, die von den ukrainischen Behörden aufgrund ihrer militärischen Verpflichtungen nicht zur Ausreise berechtigt sind. Nach Auffassung der Kommission soll dadurch die weitere Unterstützung der Ukraine mit deren Verteidigungsfähigkeit in Einklang gebracht werden.

Die Europäische Kommission betont ausdrücklich, dass diese vorgeschlagene Änderung keine Auswirkungen auf Personen hat, die bereits vorübergehenden Schutz in einem EU-Mitgliedstaat genießen. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer haben sich bereits erfolgreich integriert, arbeiten, studieren oder führen ein Unternehmen und sollen ihren bestehenden Schutzstatus behalten.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, langfristige Aufenthaltsperspektiven vorzubereiten, beispielsweise durch Aufenthaltsgenehmigungen zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Studiums.

Wichtig: Derzeit handelt es sich ausschließlich um einen Vorschlag der Europäischen Kommission. Er tritt erst nach der Annahme durch den Rat der Europäischen Union in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen unverändert.

Offizielle Quelle: Europäische Kommission – Commission proposes to extend temporary protection of people fleeing Ukraine for an additional year.

Autorin der Zusammenstellung: Anastasiia Malyshenko